15 Apr., 2024
Seit 15. April 2024 steht eine neue Fördermöglichkeit für erneuerbare Energien zur Verfügung - Hier die Details Wer möchte nicht endlich die Energie der Sonne für sich oder sein Unternehmen nutzen? Die SAB unterstützt Sie nun mit einer attraktiven Förderung für eine PV-Anlage mit Stromspeicher. Zudem gelten weiterhin 0 % MwSt auf alle PV-Anlagen mit Speicher. Was genau für Sie in Frage kommt, klären wir bei einem Beratungsgespräch . Die Voraussetzungen der neuen Fördermöglichkeit für Solar-Anlagen-Pakete mit Speicher ab 35.000 EUR Mindestfördersumme sind folgende: Wer wird gefördert natürliche Personen und Wohnungseigentümergemeinschaften Unternehmen (inkl. Land- und Forstwirtschaft) freiberuflich Tätige Kommunen, kommunale Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von Kommunen Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts sonstige juristische Personen des Privatrechts Welche Photovoltaikanlagen werden gefördert Die Anlagen müssen die technischen Anforderungen nach §§ 9, 10, 10a und 10b Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) in der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Fassung erfüllen. Für Stromspeicher (gekoppelt mit einer Photovoltaikanlage von mind. 30 kWp) gilt Die Anlagen müssen die technischen Anforderungen nach §§ 9, 10, 10a und 10b Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG), in der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Fassung, erfüllen. Die Photovoltaikanlage muss nach dem 1. Januar 2023 entweder errichtet oder auf mindestens 30 kWp und nicht mehr als 1MWp erweitert worden sein. Zinssatz/ Laufzeit/ Tilgung/ Bereitstellungsprovision/ Zweckbindungsfrist Sollzinsbindungsfrist bis max. 10 Jahre (der Sollzins wird jeweils am Tag der Zusage festgelegt) Laufzeit 5 bis 20 Jahre, davon max. 2 Jahre tilgungsfrei Tilgung: in vierteljährlich gleich hohen Raten für Unternehmen der Wohnungswirtschaft Tilgung für Privatpersonen auch als monatliche Annuität möglich Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat, beginnend 9 Monate nach dem Datum der Zusage Zweckbindungsfrist: 5 Jahre für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher Kredithöhe mindestens 35.000 EUR und maximal 5.000.000 EUR Tilgungszuschuss bis zu 20 % der förderfähigen Kosten für Stromspeicher bis zu 10 % der förderfähigen Kosten für alle übrigen Fördergegenstände (Photovoltaik, Wärme-/ Kältespeicher, elektrischen Geothermie-Wärmepumpen-Erdwärme) Wir stehen Ihnen als Solar-Experten für Photovoltaik & Stromspeicher gerne zur Verfügung Ob diese neue Förderung für Sie in Frage kommt, klären wir für Sie Telefon 035241 58038 oder schreiben Sie uns eine E-Mail und wir vereinbaren einen Termin Vertrauen Sie Ihrem regionalen Handwerksbetrieb - in Sachsen für Sachsen - mit regionalen Produkten Weitere Informationen auf der Website der SAB-Sachsen