Rauchmelderpflicht ab 2024 auch in Sachsen

Jan. 26, 2024

 

Sicherheit geht vor! Schützen Sie Ihr Zuhause und Ihre Lieben durch die Installation von Rauchmeldern

 

Rauchmelder sind kleine technische Helfer, die im Ernstfall Leben retten können. Sie erkennen frühzeitig Rauchentwicklungen und warnen Sie mit einem lauten Alarmton. Egal ob Tag oder Nacht, ob Sie zuhause sind oder nicht – Rauchmelder sind immer wachsam. Sie geben Ihnen die kostbare Zeit, um sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

 

Nun müssen auch in Sachsen alle bestehenden Wohnräume mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Diese Verpflichtung gilt sowohl für vermietete als auch selbstgenutzte Wohnungen und Wohnhäuser in Schlafräumen und Kinderzimmern als auch in Fluren, die zu diesen Räumen führen. Speziell in Sachsen gilt die Rauchmelderpflicht darüber hinaus in allen anderen Gebäuden auch für zum Schlafen bestimmte Räume und für Flure zu diesen Aufenthaltsräumen. Die Landesbauordnung regelt dabei Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung. Zuständig für die Installation der Melder ist der Eigentümer, unabhängig ob im selbstgenutzten oder vermieteten Wohnraum. 


 

  • Für die Installation von Rauchmeldern bieten wir Ihnen verschiedene Lösungen, abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse
  • Also zögern Sie nicht länger, wir machen Sie Ihr Zuhause sicherer. Denn Sicherheit ist unbezahlbar!

 

18 Apr., 2024
Kostenlose Prüfung von Maßnahme & Angebot auf seine Förderfähigkeit (Maßnahmen der KfW & BAFA) Angebote und Maßnahmen müssen auf die jeweiligen Fördermittel abgestimmt sein. Damit es bei der eigentlichen Antragstellung nicht zu Problemen kommt, prüft der Energieeffizienzprofi die Angebote und Maßnahme (z.B. Smart Home) vorab kostenlos. Für eine bürokratiearme Abwicklung wird das Angebot online direkt beim Energieeffizienzprofi eingereicht, innerhalb 24 Stunden gepürft und nach Freigabe innerhalb 48 Stunden für Sie beantragt . Somit ist eine schnelle Umsetzung Ihrer Projekte gewährleistet. Bei möglicher Förderung wird die Antragstellung ebenfalls zu 50 % gefördert und direkt vom Bewerter mit dem Kunden abgerechnet. Wir stehen Ihnen als Experten für Ihre Energieeffizienz durch den Einsatz von Smart Home gerne zur Verfügung Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für Ihr individuelles Angebot (z. B. elektronisch steuerbare Jalousien) Vertrauen Sie Ihrem regionalen Handwerksbetrieb - in Sachsen für Sachsen!
15 Apr., 2024
Seit 15. April 2024 steht eine neue Fördermöglichkeit für erneuerbare Energien zur Verfügung - Hier die Details Wer möchte nicht endlich die Energie der Sonne für sich oder sein Unternehmen nutzen? Die SAB unterstützt Sie nun mit einer attraktiven Förderung für eine PV-Anlage mit Stromspeicher. Zudem gelten weiterhin 0 % MwSt auf alle PV-Anlagen mit Speicher. Was genau für Sie in Frage kommt, klären wir bei einem Beratungsgespräch . Die Voraussetzungen der neuen Fördermöglichkeit für Solar-Anlagen-Pakete mit Speicher ab 35.000 EUR Mindestfördersumme sind folgende: Wer wird gefördert natürliche Personen und Wohnungseigentümergemeinschaften Unternehmen (inkl. Land- und Forstwirtschaft) freiberuflich Tätige Kommunen, kommunale Zweckverbände sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von Kommunen Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts sonstige juristische Personen des Privatrechts Welche Photovoltaikanlagen werden gefördert Die Anlagen müssen die technischen Anforderungen nach §§ 9, 10, 10a und 10b Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) in der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Fassung erfüllen. Für Stromspeicher (gekoppelt mit einer Photovoltaikanlage von mind. 30 kWp) gilt Die Anlagen müssen die technischen Anforderungen nach §§ 9, 10, 10a und 10b Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG), in der zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Fassung, erfüllen. Die Photovoltaikanlage muss nach dem 1. Januar 2023 entweder errichtet oder auf mindestens 30 kWp und nicht mehr als 1MWp erweitert worden sein. Zinssatz/ Laufzeit/ Tilgung/ Bereitstellungsprovision/ Zweckbindungsfrist Sollzinsbindungsfrist bis max. 10 Jahre (der Sollzins wird jeweils am Tag der Zusage festgelegt) Laufzeit 5 bis 20 Jahre, davon max. 2 Jahre tilgungsfrei Tilgung: in vierteljährlich gleich hohen Raten für Unternehmen der Wohnungswirtschaft Tilgung für Privatpersonen auch als monatliche Annuität möglich Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat, beginnend 9 Monate nach dem Datum der Zusage Zweckbindungsfrist: 5 Jahre für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher Kredithöhe mindestens 35.000 EUR und maximal 5.000.000 EUR Tilgungszuschuss bis zu 20 % der förderfähigen Kosten für Stromspeicher bis zu 10 % der förderfähigen Kosten für alle übrigen Fördergegenstände (Photovoltaik, Wärme-/ Kältespeicher, elektrischen Geothermie-Wärmepumpen-Erdwärme) Wir stehen Ihnen als Solar-Experten für Photovoltaik & Stromspeicher gerne zur Verfügung Ob diese neue Förderung für Sie in Frage kommt, klären wir für Sie Telefon 035241 58038 oder schreiben Sie uns eine E-Mail und wir vereinbaren einen Termin Vertrauen Sie Ihrem regionalen Handwerksbetrieb - in Sachsen für Sachsen - mit regionalen Produkten Weitere Informationen auf der Website der SAB-Sachsen
09 Apr., 2024
Förderkredit ab 5,21 % effektiver Jahreszins und 19 % Nachlass der MwSt in 2024
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